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Offene Hofreite am Ortsausgang nach Ernsthausen. Erbaut um 1830/50 zwischen Landstraße und Steilhang. Das kleine Wohnhaus erhielt wohl später einen hohen Drempel und ist weitgehend schieferverkleidet. Schlichte, jedoch wohlerhaltene Oberlichttüre. Die Scheune parallel zugeordnet und deutlich größer. Zeittypische Bauformen, siedlungsgeschichtliche Entwicklung und ortsbildliche Bedeutung begründen den Denkmalwert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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