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Kleine Hofanlage westlich der Kirche. Scheune und Wohnhaus rücken giebelständig und eng an die im 19. Jh. angelegte Kirchhofmauer. In diesem Bereich ist die Lage eines früheren Pfarrhofes anzunehmen. Das Wohnhäuschen, ein verputzter, ehemaliger Sichtfachwerkbau des 18. Jhs., teilt noch über die paarfenstrige Ordnung seine Zweizonengliederung mit. Es wurde später winkelförmig erweitert. Die Scheune dagegen freiliegend und etwa gleichzeitig errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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