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Hofreitenhaus an der Straßengabelung. Schlichter, im späten 18. Jh. entstandener Fachwerkbau, dessen konstruktives Gebinde deutlich zum Ausdruck kommt. Dennoch ist der freie Giebel etwas aufwendiger und am stehenden Stuhl noch mit regulären, halben Mann-Formen versehen. An diesem Standort übernimmt der Bau eine wichtige, ortsbildstützende Funktion.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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