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Randörtliches, frei am Hang stehendes Wohnhaus aus der 1. Hälfte des 18. Jhs. Zweizoniger Bau mit einem bildhaft regelmäßigen Fachwerk am Obergeschoss. Das Erdgeschoss verputzt. Die Geschlossenheit, handwerkliche und gestalterische Qualität sind ungewöhnlich.
Aus dem 19. Jh. stammen Vortreppe und Kassettentüre.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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