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Das St. Georgs-Patrozinium der offenbar sehr alten Kirche lässt vermuten, dass diese eine Limburger Gründung war und der Ort eine selbständige Grundherrschaft des Domstiftes. Dörfliches Eigengericht und Fronerleichterung begründeten eine gewisse Sonderstellung im nassauischen Gebiet.
Die große Brandkatastrophe von 1687 vernichtete 60 Häuser und damit fast den gesamten Ort. Der zwölfjährige Wiederaufbau erfolgte verstärkt zum Langenbach hin, während der früher dichter besiedelte Südhang nicht wieder vollständig besetzt worden sein soll.
Langenbach ist eine typische Haufensiedlung im Tal oberhalb des Hauptwasserlaufes . Die schützende Ostgrenze war der später begradigte und geschlossene Zehnbach. Auf einem terrassierten, kleinen Sporn des Westhanges nehmen Kirche und Kirchhof den bevorzugten Platz ein. Als ältester Kern erkennbar ist der davorliegende, unregeläßige Bereich mit Schule und Schulplatz, in den vier kleine Gassen einlaufen. Die Fortsetzung mit drei parallelen und einer abschließenden Quergasse ist regelmäßiger.
Der Ort blieb aufgrund seiner Verkehrslage von eingreifenden Straßenbaußnahmen verschont. Die verschiedenen Dorfbereiche und Gassen mit ihren gemischten Hofreiten sind erlebbar geblieben. Störende Neubauten (z.B. am "Gäßchen") gibt es nur vereinzelt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |