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Kleines Wohnhaus des 17. Jhs. Nach Verputz und Modernisierung spricht noch das dem Dorf zugewandte, traufseitige OG. Die altertümliche Fachwerkwand auf Profilschwelle besitzt nur eine horizontale Riegelteilung mit großen, etwa quadratischen Gefachen zwischen wuchsmäßigen Mann-Formen. Der Fensterung fehlen die früheren Zwischenstiele. Riegelartig in die Gasse gesetzt, bleibt ein schmaler Weg aus dem Dorf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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