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Wohnhaus aus der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Zur Langgasse hin ein Giebelbau, nach Abbruch der Wirtschaftsgebäude und neuer Platzbildung jedoch auch hofseitig freiliegend. Das Haus ist vollständig verputzt und am Giebel verschiefert. Hier zeigt sich an der linken Ecke eine gedrehte Schnitzsäule als sichtbarer Teil des insgesamt gut erhaltenen Fachwerks.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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