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Stattlicher Fachwerkbau, der in seiner Schrägstellung eine lange Traufseite mit freiliegendem Gefüge darbietet. Das Obergeschoss zeigt mit seinen regelhaften Mannformen eine Teilung in zwei größere und eine kleinere, hintere Zone an. Die etwas unklare Inschrift auf der Schwelle ("MEISTER JOHANN EBBERT FISSER VON BRAND OBERN DORF") lässt darauf schließen, dass das Haus bald nach dem Ortsbrand von 1687 errichtet wurde. Die Türe spätbiedermeierlich und schlicht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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