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Giebelständiges Wohnhaus eines in seiner Anlage noch erhaltenen Dreiseithofes aus der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Vermutlich dreizonig und mit sichtbarem OG-Überstand. Beim Verputz des Fachwerks wurden die beiden aus den Eckständern geschnitzten und gedrehten Säulchen auf Volutenpostamenten respektiert und offen gelassen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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