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In den Seitenmauern der im 19. Jahrhundert erbauten Kapelle zwei eingelassene Grabplatten aus Lahnmarmor (17. u. 18. Jh.). Inschriften schwer lesbar. Die Platte der Nordseite stammt aus dem 18. Jahrhundert und trägt zwei kleine Wappen sowie ein Todesemblem.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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