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Hofreitenhaus aus der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Glatt verputzter, ehemaliger Sicht- und Schmuckfachwerkbau, dessen durchgängig erhaltene, kleinformatige Fensterung die Dreizonenteilung offenbart. Am Giebel paarige Anordnung. Sicherer Hinweis zur Entstehungszeit ist der gleichmäßige OG-Überstand beider Traufseiten. Eine nachträgliche Verlängerung nicht bemerkbar. Offensichtlich der qualitätvollste Wohnbau Lützendorfs aus dieser Zeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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