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Die Nordseite der Kellerstraße wird von einer langen Reihe von Erdkellern gesäumt. Die westlichen gehören zu den Anwesen der Lauterbacher Straße 17 und 19, es folgen die von Kellerstraße o. Nr. und 16, nach einem Bebauungsabschnitt schließlich der von Kellerstraße 36. Die Kellerhälse enden in etwa auf Straßenniveau, die Zugänge sind von Werksteinen gefaßt, in den Stürzen meist Datierungen und die Initialen der Eigentümer. Eine verbindende Bruchsteinmauer fängt das über den Kellerabgängen aufgeschüttete Gelände ab. Neben der Vielzahl der Einzelkeller und der Geschlossenheit ihrer Anordnung ist im vorliegenden Fall auch das hohe Baualter bemerkenswert. Die ältesten Datierungen stammen von 1686 und 1690, die Mehrzahl der übrigen Datierungen aus dem 18. Jahrhundert. Die Erdkeller repräsentieren einen besonderen Gebäudetyp aus dem Zusammenhang bäuerlicher Vorratswirtschaft und sind deshalb erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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