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Errichtet um 1830, als das Dorf ca. 150 Einwohner zählte. Anspruchsloser, in seiner hochschmalen Form jedoch originell wirkender Putzfachwerkbau und teilweise verschiefert. Auf dem Satteldach ein Uhrentürmchen. Etwas Dekor zeigen der Eingang und das Fenster an der Giebelseite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |