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Wohnhaus des ehemaligen Kleinhofes, den eine Fahrgasse am unteren Ortseingang erschließt.
Zweizonenbau, dessen Zustand weitgehend der Zeit um 1800 entspricht.
Hierzu gehören die Proportionen auf hohem Kellersockel, eine Geländertreppe, die kassettierte Oberlichttüre und Fensterung des Südgiebels. Nachträglich wurde eine solide Verschieferung des konstruktiven Sichtfachwerks aufgebracht. Ihr Schlaggesims trennt die Geschosse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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