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Tagelöhner- oder Kleinbauernwohnhaus. Der Bautyp, zweizonig und schmal mit hohem Kellersockel und (später geschlossener) Aufgangstreppe, entspricht dem Nachbargebäude Nr. 9. An der noch alt verschieferten Traufseite jedoch geringer OG-Überstand. Charakteristische Ergänzungen sind der kleine Bruchstein-Schoppen und das terrassierte Hausgärtchen. Mit ihnen ruft das Anwesen einen malerischen, randörtlichen Eindruck hervor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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