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Riegelbau zwischen Fahrgasse und Hauptstraße. Der Gassentrakt ist verputzt, mit übereinanderstehenden Paarfenstern und einem deutlichen OG-Überhang ausgestattet. Damit ein Sichtfachwerkbau der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Außerdem alte Treppe und Türe um 1910. Die Verlängerung an der Hauptstraße, durch Eternitverkleidung formlos, fügt sich symmetrisch an.
Die Doppelhausanlage entstand offenbar aus späterer Teilung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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