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Hofreitenhaus am Eingang zur Hellstraße. Im Giebelfeld eine (erneuerte) Jahreszahl 1729. Das Fachwerk auch im EG erhalten und dort mit alter Paarfensterung. Am traufseitigen OG ist die hintere Zone einmal abgeändert worden. Schmuckcharakter haben die leicht geschweiften Brüstungsstreben sowie die gut profilierte Rähm-Schwell-Zone. Auf dem Dach noch kleine Altgaupen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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