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Ursprünglich einheitliches, später zum Doppelhaus quergeteiltes Anwesen. Gemeinsam ist noch ein allseitiger OG-Überstand, verschiedene Paarfenster und die frühere Dreiteilung.
Die linke Hälfte (Nr. 1) eternitverkleidet und mit neuem Vorbau. Daher weitgehend unkenntlich, jedoch erhalten. Das Haus Nr. 3 mit Profilschwellen und Kopfbügen lässt noch den ehemals gut ausgestatteten Schmuckfachwerkbau des anfängl. 18. Jhs. erkennen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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