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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude aus dem 17. oder 18. Jahrhundert; es gehört zu einem L-förmigen Hof, der Teil der Gesamtanlage des Nieder-Mockstädter Ortskerns ist. Das genannte Wohnhaus ist vollkommen mit modernen Platten verkleidet, darunter ist das historische Hausgerüst mit Ausnahme der hinteren der drei Gebäudezonen unverändert erhalten. Der Bau ist wichtiger Bestandteil der von historischen Hof- und Speicheranlagen geprägten Kellerstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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