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U-förmige Hofanlage, dessen Wohnhaus mit seinen breiten Abmessungen von dominierender Wirkung in der Kellerstraße ist; es ist im Erdgeschoß massiv unterfangen, darüber ist das historische Fachwerkgefüge unverändert erhalten. Der starke Querschnitt der Eckpfosten und deren Aussteifung durch weitausgreifende Fußstreben mutet noch frühneuzeitlich an. Das Quergefüge der Deckenbalken ohne Stichgebälk sowie die schmucklose Ausführung des Geschoßversatzes legen dagegen eine jüngere Datierung in das 18. Jahrhundert nahe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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