Kellerstraße 13, Nebengebäude
Kellerstraße 13, Eckpfosten des Wohnhauses
Kellerstraße 13, Wohnhaus
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Wetteraukreis
Florstadt
Nieder-Mockstadt
  • Kellerstraße 13
Flur: 1
Flurstück: 19

Dreiseitige Hofanlage mit einem durch den Reichtum seiner Schmuckformen bemerkenswerten Fachwerkwohnhaus; es stammt mit seinen im Obergeschoß erhaltenen aussteifenden Mann-Figuren, deren Halsriegel hier noch vollständig erhalten sind, aus der Zeit um 1700. Die beiden zur Straße gelegenen Eckpfosten des Obergeschosses mit Schnitzereien, der westliche davon mit einem figürlichen Motiv. Die Verzierung des Fachwerkgerüstes kulminiert im Giebeldreieck. Kehlbalken und die liegenden Stuhlsäulen mit einem umlaufenden, zahnartig geschnitzten Fries. Dasselbe Motiv wird am Hahnenbalken wiederholt. Die Mittelachse des Giebeldreiecks wird durch einen Feuerbock im Brüstungsgefach des 1. Dachgeschosses und durch eine hölzerne Fülltafel mit geschnitztem kreisförmigen Tau über dem Hahnenbalken betont. Seitlich geschweifte diagonale Zierstreben. Das Fenster des Dachgeschosses noch mit Bleiverglasung. Auch die Nebengebäude des Hofes sind schützenswert. Die mit dem Wohnhaus jeweils firstparallelen Nebengebäude der Höfe 13, 9 und 7 führen einen charakteristischen Baukörperrhythmus in das Bild der Kellerstraße ein. Das entsprechende Nebengebäude des Hofes Nr. 13 ist im Erdgeschoß laubenartig geöffnet.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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