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Sog. Schäferhäuser, deren Errichtung um 1680 mit landesherrlicher Unterstützung durch die Ortsgeschichte belegt ist.
Die beiden katenähnlichen, wohl unter Ersparnis einer Giebelwand aufgereihten Häuschen standen am Rand des Altortes. Die Nr. 22 ist unverputzt und zeigt so den altertümlichen, zweizonigen Bautyp ohne Steinsockel und mit gespreizten Mannformen oben. Biedermeierliche Haustüre und spätere Änderungen im Detail.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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