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Ursprünglich zweizoniges, später verlängertes Wohnhaus an der Hauptstraße. Die Änderungen sind vorallem am ehemaligen Eckständer unten und an dem unprofilierten Endstück der OG-Schwelle ablesbar. Der Bau entstand um 1700, wie die regelhaften Mannformen mit Halsverriegelung zeigen. Außerdem geschuppte Füllhölzer im Rähm-Schwell-Bereich. Da das Haus nie verputzt wurde, widerspiegelte es kontinuierlich das dörfliche Fachwerk. Störend die geänderten Fenster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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