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Verputzter und eternitverkleideter Fachwerkbau unmittelbar unterhalb der Kirche in freier, bestimmender Lage. Eventuell das älteste Pfarrhaus des Dorfes. Trotz des jetzt formlosen Äußeren lassen die Gesamtproportionen sowie Einzelmerkmale auf eine frühe Entstehung etwa im 17. Jh. schließen. So hat der Bau nur einen geringen Sockel und einen dreiseitigen OG-Überstand.
Die kleinteilige Fensterung zum großen Teil unverändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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