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Denkmalsäule des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71. Sandsteinarbeit mit typischem Aufbau aus Postament, Pylon (ohne Kreuz) und Reichsadler (Guss). Alte Einfriedung. Die Inschrift lautet: „Den Kriegern ein Denkmal ruhmreicher Zeit. Der Mitwelt und Nachwelt zur Mahnung geweiht."
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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