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Wohnhaus einer kleinbäuerlichen Hofreite. Anspruchsloser, wohl nachträglich verputzter Fachwerkbau aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Dies belegen die Geschosshöhen, Zweizonenteilung und Dachführung. Ortsbildliche Bedeutung hat das Haus als Gegenüber zur Nr.12, mit dem es den winkligen Eingang zur Oberstraße bzw. zur Kirche formt, und als Teil des erhaltenen Kernensembles.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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