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Schlichter Fachwerkbau des späteren 18. Jhs. mit massiven Ergänzungen und einer Erweiterung oben. Vermutlich war hier auch eine Ratsstube untergebracht. An der freiliegenden Giebelseite noch typische Strebefiguren der Spätzeit (vereinfachte Mann-Form).
Das ehemalige Backhaus war Teil des öffentlichen Bereiches mit Kirche und Schule.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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