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Errichtet um 1830/40. Schule bis 1914/15, dann Bürgermeisteramt.
Zweistöckiger Rechteckbau mit fünfachsiger Hauptfassade und einem weit aufgeschobenen Walmdach. Das massive EG hat rundbogige Öffnungen, das offensichtlich aus Fachwerk aufgesetzte OG einfache, jetzt formlos wirkende Rechteckfenster. Kassettierte Oberlichttüre mit Zahnschnittfries.
Typischer Landschulbau mittlerer Größe aus der Zeit des Spätklassizismus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |