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Kleineres Wohnhaus einer unterbäuerlichen Hofreite ohne eigentliche Scheune, wie für den schmalen Bereich zwischen Gasse und Weinbach typisch.
Verputzter Fachwerkbau aus der Zeit um 1800. Dies belegen die Gesamtproportionen, Dachführung, etc. Die kleinteilige, meist unveränderte Fensterung deutet eine Zweizonenteilung an.
Die Ecklage an der Kirche verleiht dem Haus nicht zuletzt auch ortsbildliche Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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