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Dorfbrunnen der 1870er oder 1880er Jahre. Auf dem kleinen, neugeordneten Platz ohne Sockelschutz. Dreifeldriger Kastenbrunnen mit achteckiger Säule und einem vielfältigen Auflagedekor aus den verspielten, spätklassizistischen Einzelformen der damaligen Gießerei-Kataloge.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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