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Am Rande einer Dorfwüstung gleichen Namens. Die Mühle gehörte bereits zum Besitz des Weilburger Walpurgisstiftes, als sie 1284 an Adolf von Nassau Weilburg ging. Ihre Bannrechte waren zwischen dem landes- und ortsansässigen Burgherren v. Schönborn lange strittig. Im 19. Jh. erfolgte ein Ausbau der Mühle, welcher heute noch gut ablesbar ist. Von der verputzten und verschieferten Hauptgruppe enthält das Wohnhaus hinter der Scheune einen ältesten, oberen Teil, der 1859 verlängert und aufgestockt wurde (Biedermeiertüre mit Vordach). Etwa gleichzeitig erfolgte eine winkelförmige Erweiterung in gleichen Proportionen. Ebenso alt kann die große Fachwerk-Stall-Scheune an der Straße sein und das über ihr liegende Backhäuschen. Zur schützenswerten Anlage gehört der noch offene Betriebsgraben an der Südwestflanke mit einem bruchsteingewölbten Einlauf in den Weinbach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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