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Kleinbahnhof der Weiltallinie von 1891. Frei gelegen in der Talaue an der Mündung des Weinbaches in die Weil. Die wohnhausähnliche Architektur und ihre handwerklich aufwendige Gestaltung entspricht dem Bahnhofsgebäude in Weilmünster (s.d.). Abweichungen gibt es nur im Detail.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |