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Geschlossene Wegebrücke des 18./19. Jhs. Errichtet aus Bruchsteinen mit kleinem Wölbdurchlass für den Bach. Der talsperrenähnliche Abschluss diente offenbar auch der ehem. Mühle als Vorstau. Beidseitig ist die Brücke durch Stützmauern verlängert.
Signifikanter Teil der bis ins Mittelalter zurückgehenden, romantisch erfahrbaren Landschaft bei der ehem. Burg.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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