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Die beiden Fachwerkwohnbauten bilden die vordere Front eines vierseitig geschlossenen Hofes. Nr. 21 ist giebelständig, im Obergeschoß und im Giebeldreieck ist ein sehr schönes Fachwerkgefüge des 17. Jahrhunderts mit Mann-Formen und Zierstreben in den Brüstungsgefachen erhalten. Nr. 19 mit der Traufseite zur Straße ist eine seitliche Ergänzung der Nr. 21 aus dem 18. Jahrhundert. Die Hofzufahrt wurde dabei überbaut. Das Fachwerkgefüge von Nr. 19, im Obergeschoß mit bleiverglasten Fenstern, ist vollkommen erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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