Kellerstraße 19 und 21
Kellerstraße 21, Giebeldetail
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Wetteraukreis
Florstadt
Nieder-Mockstadt
  • Kellerstraße 19
  • Kellerstraße 21
Flur: 1
Flurstück: 14/1

Die beiden Fachwerkwohnbauten bilden die vordere Front eines vierseitig geschlossenen Hofes. Nr. 21 ist giebelständig, im Obergeschoß und im Giebeldreieck ist ein sehr schönes Fachwerkgefüge des 17. Jahrhunderts mit Mann-Formen und Zierstreben in den Brüstungsgefachen erhalten. Nr. 19 mit der Traufseite zur Straße ist eine seitliche Ergänzung der Nr. 21 aus dem 18. Jahrhundert. Die Hofzufahrt wurde dabei überbaut. Das Fachwerkgefüge von Nr. 19, im Obergeschoß mit bleiverglasten Fenstern, ist vollkommen erhalten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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