Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Den ältesten, ehemals umfriedeten Siedlungskern bezeichnet etwa der ringförmige Verlauf von Vorderstraße, Kirchstraße und Hinterstraße über der südwestlich durchgehenden Kloster- bzw. Dehrner Straße. Mehrere Hofreiten des Kernbereiches sind als ehemalige Kloster- und Adelshöfe überliefert (Marienstätter Höfe: Vorderstr. 1 und Kirchstraße 3; Diersteiner Hof (später Jesuitenhof): Vorderstraße 15 und Bergstraße 1; Hof des Hadamarer Domini: Kirchstraße 15; Hof der Freien von Dehrn: Kirchstraße 4 und 6).
Die ausgewiesene Gesamtanlage umfasst Teile der Kirchstraße sowie die nordöstlichen Abschnitte der Hinter- und Vorderstraße - die vorderen Partien der beiden Straßenzüge wurden durch Abrisse und unmaßstäbliche Neu- und Anbauten ihres Denkmalwertes beraubt. Die Gesamtanlage ist geprägt durch beiderseits unregelmäßige Haken- und Steckhöfe, an die sich zumeist Hausgärten und Freiland anschließen. Im Gegensatz zu den übrigen Straßenabschnitten des historischen Ortskerns entstanden hier nach 1945 keine eigentlichen Neubauten, jedoch wurde der Altbaubestand zum Teil stark überformt. Die meist giebelständigen Wohnhäuser sind durchweg verputzt und in einigen Fällen um und nach 1900 in Backstein erneuert worden. Der harte Säulenbasalt des nördlich benachbarten Käfernberges fand seit den 1870er Jahren bei vielen Scheunen und Nebengebäuden Verwendung. Zu bedauern ist der Abriss des Wohnhauses Vorderstraße 1, eines ehemaligen Marienstätter Hofes der Zeit um 1700, der trotz seiner besonderen Qualität und überörtlichen Bedeutung niedergelegt wurde sowie die historische Substanz wenig achtende Modernisierungen der Hofreiten Hinterstraße 11 und 10.
Der in den späten 1950er Jahren entstandene Kirchenbau Paul Johannbroers fügt sich in das nüchterne, jedoch für Nassau charakteristische Dorfstraßenbild ein, das er zugleich sammelt und bereichert. Die Höfe Vorderstraße 9, 11, 13 und 15 bilden innerhalb der Gesamtanlage einen baugeschichtlich besonders dichten und für den von seiner Landwirtschaft geprägten Ort aussagefähigen Bereich. Der älteste und bauhistorisch bedeutsamste erhaltene Einzelbau Ahlbachs ist das leider in seinem Bestand bedrohte Wohnhaus Kirchstraße 11, das wahrscheinlich noch aus der Zeit um 1600 stammt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |