Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Dreiseitige Hofanlage, deren Bauten eine ungewöhnlich langgezogene Hoffläche an der Straße einfassen. Das giebelständige Wohnhaus ist ein vollständig verputzter Fachwerkbau wohl des 18. Jahrhunderts, dessen Straßenfassade um bzw. nach 1900 in Backstein erneuert wurde. Die Befensterung der Hofseite weist auf eine dreizonige Binnengliederung mit zentralem Eingangsbereich. Kassettierte Tür der Biedermeierzeit mit Oberlicht. Bemerkenswert ist vor allem die aus dem 18. Jahrhundert stammende, unveränderte Scheune, deren hofseitige Fachwerkwand eine symmetrische Gliederung mit halben Mannformen zeigt. Tor des 19. Jahrhunderts mit gotisierender Leisten- und Friesauflage. Die übrigen Nebengebäude entstanden gegen 1930. Zur Sachgesamtheit gehört die teilweise erhaltene Bruchsteinmauer mit Futterküche (Kamin).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |