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Schmales, an die rückwärtige Scheune gelehntes Wohnhaus, errichtet wohl im zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts. Das Pultdach bezeichnet die geringe Tiefe. Der vollständig verputzte Fachwerkbau besitzt noch weitgehend seine alte Fensterstruktur und zeigt einen auffälligen Putzdekor aus Girlanden, Kränzen und Blütenmustern. Dieser biedermeierliche, im Kreis ungewöhnliche Gesamtcharakter begründet den Denkmalwert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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