Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Traufständiges Wohnhaus ohne Geschossüberstand am Rande des ältesten Ortskerns, das durch seine hohe Lage über der Straßenkreuzung auf gewachsenem Fels besonders hervorgehoben ist. Der hohe Keller wird durch Böschungsmauerwerk aus Bruchstein gesichert. Der langgezogene, sicherlich in zwei Abschnitten errichtete und durch ein Satteldach gedeckte Fachwerkbau des 18./19. Jahrhunderts ist vollständig verputzt, jedoch in seiner Struktur kaum gestört. Das Haus ist von ortsbildlicher und ortsbaugeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |