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Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohngebäude, das zu einem auf vier Seiten umbauten Hof gehört; es ist ein rein konstruktiver Fachwerkbau aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts mit einem in Nieder-Mockstadt häufiger anzutreffenden Querbalkengefüge ohne Stichbalken. In der Abwicklung von Frankfurter und Lauterbacher Straße gewinnt das Gebäude durch die sonst nicht anzutreffende Traufständigkeit an Markanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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