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Das verputzte Gebäude entstand offensichtlich in zwei Abschnitten mit jeweils eigenem Dach, wobei der östliche Bereich im Kern ein Fachwerkhaus von 1716 birgt. Dessen unveränderte Fensterung im Obergeschoss lässt vermuten, dass dessen zeittypische Konstruktion mit Mannformen und reichem Brüstungsschmuck wohl erhalten blieb. Der Sturz oberhalb der zugemauerten, ehemaligen Haustür zeigt eine ausdruckvolle, farbig gefasste Schnitzverzierung: eine männliche und eine weibliche Halbfigur mit Fischschwänzen halten ein umkränztes Schild mit der Inschrift: „IM JAHR 1716 HAT MICH IOHANNE WOLFF VND CATHARINA PETRIN GEBAVT".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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