Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Giebelständiges Wohnhaus an der oberen Biegung der Lahnstraße. Der verputzte, zweifenstrige Abschnitt im hinteren Teil enthält noch eine Zone des Erstbaus und einen späteren, wahrscheinlich als Altenteil dienenden Anbau. Über dem zum Teil massiv veränderten Erdgeschoss zeigt der straßenseitige Giebel ein klares Fachwerkbild mit symmetrisch angeordneten, genasten S-Streben, profilierten Rähm- und Schwellhölzern sowie Andreaskreuze auf Fensterhöhe. Durch Fenstervergrößerung wurde die zentrale Mannfigur der Verriegelung beraubt. Gereihte Andreaskreuze prägen auch die hofseitige Ansicht, die zum großen Teil nach alten Aufnahmen rekonstruiert wurde. Das Haus besaß an der Längsseite durchgängig Paarfenster. Leider verschwand bei deren Austausch auch der Großteil des ursprünglichen Brüstungsschmucks aus Andreaskreuzen und Zierstreben. Eine Aufnahme von 1906 verdeutlicht die handwerkliche Qualität und Gleichmäßigkeit der ursprünglichen Konstruktion. Die hochgestellten Andreaskreuze verweisen auf eine Bauzeit im ersten Drittel des 17. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |