Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das langgestreckte, zur Straße giebelständige Fachwerkwohnhaus wurde im Erdgeschoss zum Teil massiv verändert. Während Giebel und Rückseite verputzt sind, liegt die hofseitige Schaufassade im Obergeschoss frei. Deutlich lassen sich zwei unterschiedliche Bauabschnitte sowie eine Erhöhung durch einen Kniestock im 19. Jahrhundert unterscheiden. Der ursprüngliche Bau besaß eine klare symmetrische Konstruktion mit einer voll ausgebildeten Mannfigur im Zentrum, genasten Kurzstreben sowie Feuerböcken in den Fensterbrüstungen. Gefüge wie Detailformen weisen auf eine Entstehung im 17. Jahrhundert, während der rückwärtige Abschnitt eventuell erst im früheren 18. Jahrhundert angefügt wurde. Die Haustür 19. Jahrhundert oder frühes 20. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |