Am Steingraben, Soldatenfriedhof, Hochkreuz
Am Steingraben, Soldatenfriedhof
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
Dietkirchen
  • Am Steingraben
Soldatenfriedhof und Kriegergedenkstätte mit irischem Hochkreuz
Flur: 9
Flurstück: 8

Ende September 1914 wurde zu beiden Seiten der Straße nach Limburg ein Kriegsgefangenenlager für zunächst 10.000 Gefangene eingerichtet – jedoch betrug deren Anzahl im Mai 1915 bereits circa 12000. Die internierten arbeitsfähigen Gefangenen – Russen, Franzosen, Iren und Engländer – mussten in der Landwirtschaft und den Betrieben der umliegenden Orte arbeiten. Für die Verstorbenen wurde ein Friedhof angelegt, am 13.12.1914 wurde der erste Soldat – ein Ire – bestattet. An Pfingsten 1917 ließen die irischen Kriegsgefangenen in Erinnerung an ihre verstorbenen Kameraden ein großes Kreuz errichtete, 1918 wurde zudem ein französisches Gedenkmal eingeweiht. Nach Kriegsende wurde das Lager zum Sammelort für die Kriegsheimkehrer der Entente, so dass es erst Anfang März 1920 aufgelöst wurde. Während des Zweiten Weltkriegs wurde der Friedhof zur Bestattung der Toten aus dem Lager Freiendiez genutzt, darunter befanden sich 947 Russen. Nach den jeweiligen Kriegen wurden viele der Verstorbenen in ihre Heimatländer umgebettet.

Das heutige Aussehen der Anlage entstand 1959, hierbei wurde das stark verwitterte französische Erinnerungsmal entfernt. 1972 pflanzte der Verschönerungsverein Bäume und Büsche. Das Zentrum der Anlage bildet das insgesamt über vier Meter hohe Kreuz von 1917. Es ist in Anlehnung an die mittelalterlichen Steinkreuze Irlands von einem unbekannten Künstlers gestaltet worden: das Zentrum nimmt eine kleine vollplastische dornengekrönte Christusfigur im Viernageltypus ein, die Kreuzarme sind mit keltischen Bandornamenten verziert. Mehrere Inschriften nennen u. a. die Namen der Verstorbenen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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