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Großscheune einer Hofreite, die als Nachfolger des ehemaligen, seit 1292 überlieferten und 1803 säkularisierten Wirtschaftsgutes des Klosters Marienstatt gilt. Auch die großzügige Parzellenstruktur in diesem Bereich des Mühlener Altdorfes verweist auf herrschaftlichen Grundbesitz. Der zwischen 1840 und 1860 entstandene Massivbau aus verputztem Bruchstein zeigt den architektonischen Anspruch einer Domänen-Architektur. Seine symmetrische Gesamtgliederung ist rechts durch einen späteren Anbau verdeckt. Beiderseits des zentralen überdachten Segmentbogentores gruppieren sich rundbogige Eingangs- und Lichtöffnungen von Stall und Scheunenbereichen, deren breite Werksteingewände aus grünem Schalstein bestehen. Ein schlichtes Gurtgesims ergänzt die Gliederung. Das gerundete Rustikamauerwerk der Hofeinfahrt gehört zur Sachgesamtheit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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