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Geschlossene, traufständige Reihe aus heute drei selbständigen Hausteilen. Geschichtlich handelte es sich um Wohnstellen von Angehörigen des ehemaligen Marienstätter Hofes, also um sogenannte Diensthäuser. Der 1292 von den Zisterzienser hier erworbene Hof verschwand nach der Säkularisation 1803 und war in der örtlichen Überlieferung als "Burg" bekannt ("Burgstraße").
Die Hausteile Nr. 2 und 3 sind verputzt und wurden wahrscheinlich nach der Teilung um 1900 mit dem heutigen schlichten Dekor versehen (Türen und Lisenen). Eventuell enthalten sie jedoch einen ursprünglich einheitlichen, dreizonigen Fachwerkbau aus der Zeit um oder vor 1800, worauf vor allem die Abfolge der Obergeschossfenster hinweist. Das Haus Nr. 1 besteht aus zwei Partien unterschiedlicher Bauzeit. Der kleinere Zwischentrakt mit gebogenen Streben und einem kerbschnittähnlichen Profil der Obergeschossschwelle ist offenbar der ältere. Das Fachwerkgefüge des Außenteils ist deutlich als um 1800 bestimmbar. Die freie Hanglage lässt die kleine Baugruppe auch im Ortsbild hervortreten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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