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Die steinerne Gedenkstele für die Gefallenen des Deutsch-Französischen Kriegs 1870/71 befand sich ursprünglich in der Langgasse neben dem Rathaus. Der schlichte Obelisk über einem quadratischen Unterbau ist mit einem eisernen Kreuz geschmückt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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