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Giebelständiges Wohnhaus einer früheren Hofreite. Regelhafter Fachwerkbau in weitgehend ungestörtem Zustand über teilweise massiv erneuertem Erdgeschoss (ehemalige Stallzone). Die obere Traufseite zeigt ein ungewöhnlich symmetrisches, dreizoniges Wandgefüge, bei dem die mittlere Ernzone etwas breiter gehalten ist. Die die Mannformen begleitenden Andreaskreuze zwischen Brustriegel und Obergeschossrähm deuten auf eine Entstehung des Hauses im ersten Drittel des 17. Jahrhunderts. Unter den Paarfenstern jeweils Kurzstiele und genaste Schweifstreben. Über dem Erdgeschoss ist der Straßengiebel verschiefert. Die straßenseitige Hälfte des Hauses besitzt einen gerade überdeckten Kellerraum. Sanierung 2001.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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