Limburger Straße (B 8), Kurtrierischer Stundenstein
Meilenstein hinter Lindenholzhausen
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
Lindenholzhausen
  • Am Weißen Graben
Stundenstein
Flur: 52
Flurstück: 1/1

1753 erließ die kurtrierische Regierung in Ehrenbreitstein eine erste umfassende Wege- und Chaussee-Bauordnung, in der genaue Vorgaben zu Breite und Bauart der künftigen Landstraßen gemacht wurden. In der Folge begann der Ausbau der Landstraßen Koblenz-Montabaur-Limburg (B 49), Altenkirchen-Limburg und der nachmaligen Bundesstraße 8 durch den Goldenen Grund. Baumaterial sowie Hand- und Gespanndienste mussten die anliegenden Ortschaften zur Verfügung stellen, was teilweise großen Unmut und Widerstand verursachte. Entlang der Strecken wurden im Jahr 1789 Stundensteine aufgestellt, welche die ungefähren Fahrzeiten bis zu den Endpunkten der Strecken nannten. Auf dem Stadtgebiet Limburgs blieben am Ortsrand der Kernstadt sowie am südöstlichen Rand der Ortsgemarkung von Lindenholzhausen je einer der Steine erhalten.

Alle Steine besitzen die Form eines Obelisken, der sich über einem zweistufigen quadratischen Sockel erhebt. Im oberen Feld waren ursprünglich bronzene Tafeln mit der Strassenverordnung eingelassen. Auf dem Lindenholzhausener Stundenobelisk stehen unterhalb eines Kurfürstenhutes die verschlungenen Monogramme CT (= Chur-Trier) sowie die Inschriften: X Stunden von Coblenz 1789 – XI Stunden von Franckfurt 1789.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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