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Errichtet um 1846 durch den Gastwirt der benachbarten „Arche" (Wendelinusstr. 24), Paulinus Simonis (1794-1867). Zeittypischer Putzbau mit massivem Erdgeschoss und Fachwerkobergeschoss, fünf zu drei Fensterachsen und beidseitigem Krüppelwalmdach (vgl. Kirchfelder Straße 1). Das Gasthaus bildet hier an der alten Landstraße mit der Kapelle und der „Arche" eine ortsbildlich wirksame Gruppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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